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Abfallentsorgung für Kommunen & Gewerbe

Regional aktiv für Sie

Wir sind Ihr Dienstleister für die kommunale Müllentsorgung von Privathaushalten und Gewerbe in den Landkreisen Ansbach und Landkreis Schwäbisch Hall

Was kommt in welche Tonne?
In unserem Abfallratgeber finden Sie alle Informationen dazu, welcher Abfall wie entsorgt werden muss:

zum Abfallratgeber

Hausentrümpelung, Sperrmüll, Gartenabfälle?

In unserem Containerservice und Wertstoffhof in der Mönchsrother Straße erhalten Sie Beratung und Hilfe rund um die Entsorgung größerer Mengen Abfall:

zum Containerservice
zur Wertstoff-Entsorgung

Problemabfälle wie Asbest, Nachtspeicheröfen oder Sie möchten Elektroschrott verwerten?
Unser Entsorgungsbereich ist der richtige Ansprechpartner auch für Privathaushalte:

zu den Entsorgungskonzepten

Abholtermine für Privathaushalte

Landkreis Ansbach

Im Landkreis Ansbach führen wir zusammen mit der Fa. Herz, Feuchtwangen die Sammlung von Gelben Säcken durch. Die Abholung von Restmüll erfolgt in Zusammenarbeit mit der Fa. Ernst, Gunzenhausen. Eine detaillierte Auflistung der Städte- und Gemeinden, für die wir zuständig sind, finden Sie hier.

  • Gelber Sack

Ihre individuellen Abholzeiten werden über Ihren Landkreis geregelt. Sie können den Abfuhrkalender für Ihre Region über den Link einsehen.

Abfuhrkalender Landkreis Ansbach

Landkreis Schwäbisch Hall

Im Landkreis Schwäbisch Hall sammeln wir zusammen mit den Firmen Schäf Städtereinigung, Murrhardt und Veolia Umweltservice GmbH, Backnang folgende Fraktionen ein:

  • Bio-Tonne
  • Gelber Sack
  • Papier-Tonne
  • Restmüll-Tonne

Ihre individuellen Abholzeiten werden über Ihren Landkreis geregelt. Sie können den Abfuhrkalender für Ihre Region über den Link einsehen.

Abfuhrkalender Landkreis Schwäbisch Hall

Abholtermine für Gewerbe

Ob Abfälle zur Verwertung (AzV) oder Papier, Pappe und Kartonagen (PPK): Wir haben die richtige Behältergröße für Sie! Sprechen Sie uns an, wir erstellen ein individuelles Konzept für Sie!
 

Abfälle zur Verwertung (AzV)

Für Abfälle zur Verwertung (AzV) gibt es keine kommunale Überlassungspflicht, d. h. Sie können Ihren Entsorger hier frei wählen. Welche Materialen dieser Abfallart zugeordnet werden können, entnehmen Sie bitte der beigefügten Übersicht. Alle weiteren Abfallstoffe werden über die kommunale Restmüllabfuhr entsorgt.  Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auf dem Internetauftritt des Landkreises Ansbach auf dem Internetauftritt des Landkreises Schwäbisch Hall.
 

Gerne stimmen wir uns mit Ihnen gemeinsam ab, um für Sie ein umfassendes Entsorgungskonzept zu gestalten.Infoblatt „Abfälle zur energetischen Verwertung